Am 18. Juni: Ein klares NEIN zur Schuldenbremse!

Eine Allianz aus GP, EVP, Pro Aarau, GLP und SP sagt ganz klar NEIN zu einer Aarauer Schuldenbremse.

NEIN, weil auf kommunaler Ebene praktisch unerprobt und für Aarau ungeeignet.

Einige wenige Städte in der Schweiz (z.B. Luzern, Schaffhausen) haben eine Schuldenbremse eingeführt mit bescheidenem Erfolg. So wurde die Schuldenbremse in Luzern 2021 gelockert und fast wieder abgeschafft. Warum sollen wir uns in Aarau auf ein finanzpolitisches Experiment einlassen, wenn das bestehende System tadellos funktioniert?
Kleine Gemeinwesen wie Aarau können grosse Investition weniger flexibel verteilen («glätten») wie etwa eine Grossstadt, ein Kanton oder der Bund. Damit die Aarauer Schuldenbremse zum Funktionieren kommt sind Schwankungstöpfe als «flankierende Massnahmen» vorgesehen. Trotz dieser Schwankungstöpfe können grosse Investitionen, wie zum Beispiel ein neues Oberstufenzentrum, nur über eine Ausnahmereglung finanziert werden. Ein Mehrwert gegenüber dem bisherigen und gut
eingespielten System ist deshalb nicht ersichtlich.

NEIN zur Mogelpackung

Jedes Jahr im Herbst während der Budgetdebatte wird von FDP und SVP eine Senkung des Steuerfusses gefordert. Dies auch mit der Begründung, dass die Stadt ja über genügend Vermögen verfüge. Der Fall ist klar: Dank der Schuldenbremse soll in den fetten Jahren der Steuerfuss gesenkt werden und in den mageren Jahren sollen Leistungen gekürzt werden. Vor allem der Mittelstand und die weniger gutverdienenden Bevölkerungsschichten werden somit in den mageren Jahren die Auswirkungen der Schuldenbremse tragen müssen.

NEIN zu einer zusätzlichen Schuldenbremse

Die Situation auf kommunaler Ebene ist eine komplett andere als auf Bundes- oder Kantonsebene. Anders als bei Bund und Kanton kann die Bevölkerung in Aarau jährlich über den Steuerfuss und über das Budget abstimmen. Weiter muss sie sämtliche Investitionen über 6 Mio. Franken gutheissen. Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner nehmen somit in unserer Stadt die Funktion einer Schuldenbremse wahr. Ausserdem verpflichtet uns das kantonale Gemeindegesetz bereits heute, mittelfristig eine ausgeglichene Erfolgsrechnung zu führen. Eine weitere Schuldenbremse ist schlichtweg überflüssig.