Vernehmlassung Trägerschaft städtische Pflegeheime
Für die SP Aarau sind die zukünftigen Arbeitsbedingungen der Angestellten zentral: im Falle einer Verselbständigung muss mit den Arbeitnehmerverbänden ein Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt werden, damit für die Angestellten sichergestellt werden kann, dass sich die Arbeitsbedingungen in nächster Zukunft nicht verschlechtern. Zentral ist für die SP Aarau auch, dass die Aktien zu 100% im Eigentum der Stadt befinden und es zu keinem Zeitpunkt zu einer Veräusserung kommt.
Die SP Aarau befürchtet durch die Rechtsformänderung eine Steigerung der Kosten und demzufolge der Taxen für die Bewohner_innen. Dies darf auf keinen Fall geschehen. In einer allfälligen Botschaft an den Einwohnerrat ist aufzuzeigen, wie dies vermieden werden kann.
Ausserdem fehlt im Bericht eine Lösung für den Rechtsschutzweg für die Bewohner_innen, wenn die öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten nach der Verselbständigung wegfallen. Die SP Aarau regt die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle an, wie bspw. der Unabhängigen Beschwer- destelle für das Alter (UBA), welche nicht nur in der Stadt Zürich tätig ist.
Unabhängig davon, ob nun die städtischen Altersheime nun eine Rechtsformänderung erfahren werden oder nicht, ist die Entflechtung der Abteilung Alter und der Pflegeheime Golatti und Herosé wichtig und weiter voranzutreiben.
Die ausführliche Stellungnahme als pdf.