DRINGLICHES POSTULAT EINGEREICHT!

Sechs Mitarbeitende des städtischen Altersheimes Golatti haben beim Stadtrat eine Lohnklage eingereicht. Der Stadtrat hat diese abgewiesen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat am 14. Mai 2018 die dagegen erhobene Beschwerden gutgeheissen. Die Stadt müsste nun den Betrag von Fr. 40’303 an die sechs Mitarbeitenden zurückzahlen. Der Stadtrat akzeptierte das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht und hat das Verfahren weiter ans Bundesgericht gezogen.
Heute hat Lelia Hunziker gemeinsam mit Vertreter*innen der SVP, CVP, Pro Aarau und den Grünen ein Postulat mit folgender Forderung eingereicht:
Der Stadtrat wird gebeten, das Beschwerdeverfahren betreffend Lohnnachzahlungen nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen, oder falls dies schon erfolgt ist, dieses beim Bundesgericht wieder zurückzuziehen.

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